In der letzten Blättle-Ausgabe versprach ich, diesmal auf einzelne ärztliche Maßnahmen einzugehen, um zu zeigen, worauf es ankommen kann. Dies ist eine sehr kleine Auswahl von Beispielen. Im Grunde ist der Begriff „Lebenserhaltende  Maßnahmen“ zu ungenau. Es muss in der Verfügung ausgeführt werden, welche Maßnahmen damit gemeint sind. Als Beispiel dafür, wie sehr es auf genaue Definitionen ankommt, erkläre ich hier zum einen, welche verschiedene Arten von Gehirnschädigung es gibt. Diese Arten bzw. deren Auswirkungen sind deshalb auch unterschiedlich zu behandeln.

Zum anderen gehe ich auf zwei verschiedene Formen der Querschnittlähmung ein, die unterschiedliche Auswirkungen haben.

Gehirnschädigung

Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine

  • direkte Form handelt (z. B. durch Unfall, Schlaganfall, Trauma, Tumor) oder um eine
  • indirekte Form (z. B. durch Stoff wechselentgleisungen, Sauerstoff mangel im Gehirn, unter Umständen nach Narkose oder wenn jemand fast ertrunken ist) oder
  • als Folge intensivmedizinischer Maßnahmen (z.B. Lähmungen).

Der Sauerstoffmangel bei der indirekten Hirnschädigung (Zerebrale Hypoxie) tritt häufig bei Wiederbelebung ein. Erhält das Gehirn 10 Minuten lang keinen Sauerstoff , stirbt es endgültig. Sollen da lebenserhaltende Maßnahmen greifen? Dies festzulegen, sollte Thema der Patientenverfügung sein.
Eine Folge von Gehirnschädigung kann der Hirnabbauprozess darstellen. Dies kann bei Demenzerkrankungen der Fall sein. Die Demenz an sich hat verschiedene Formen. In unserem Fall ist die vaskuläre Demenz gemeint, bei der es zu Durchblutungsstörungen des Gehirns kommt. Ein dazu sehr informativer Artikel ist unter dem Link www.meine-vorsorgedokumente.de/ratgeber-seite/chronische-hirnabbauprozesse-und-demenz
zu finden.

Querschnittslähmung

Man unterscheidet:

  • Paraplegie: Dies ist eine Lähmung der Beine und des Rumpfes.
  • Tetraplegie: Hier sind aufgrund der Schädigung oberhalb des 4. Halswirbels zusätzlich die Arme und Hände gelähmt. Es besteht hier volle Pflegebedürftigkeit und unter Umständen künstliche Beatmung.

In der nächsten Blättle-Ausgabe geht es um Therapien wie die künstliche Ernährung und um Wiederbelebungsmaßnahmen.

Irmgard Schauffler