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Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der BAG SELBSTHILFE,
mittlerweile ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit geraumer Zeit in Kraft. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch wirksam und von den Akteuren anzuwenden.
Patientenverfügung
Gesetzliche Grundlagen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1901a sind die seit 2009 gültigen Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Die Patientenverfügung muss von einer einwilligungsfähigen (also nicht z.B. völlig dementen) volljährigen Person schriftlich verfasst werden, kann aber jederzeit formlos widerrufen werden.
Patientenverfügung 2
In der Blättle-Ausgabe 04/2022 ging es um die Gesetzlichen Grundlagen der Patientenverfügung. Diesmal überlegen wir uns, welche Hilfen es zur Abfassung der Verfügung gibt und welche Kriterien für eine Patientenverfügung wichtig sind.
Grundsätzliches
I Welche Hilfen gibt es beim Abfassen einer Patientenverfügung?
- Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat Öffentlichkeitsarbeit; Digitale Kommunikation Berlin gibt es eine grundlegende Broschüre, die beim Publikationsversand der Bundesregierung, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin, zu bestellen und auch im Internet unter www.bmjv.de abzurufen ist. Diese Broschüre ist sehr klar und verständlich formuliert.
Patientenverfügung 3
In der Blättle-Ausgabe 01/2023 ging es um Hilfen zur Abfassung einer
Patientenverfügung und um die wichtigsten Bestandteile einer solchen
Verfügung – entsprechend der bereits zweimal zitierten Broschüre des
Bundesjustizministeriums.
Nach der schon beschriebenen Eingangsformel geht es um die Frage, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll. In diesem Abschnitt wird also festgelegt, in welchen Fällen die Gültigkeit der Patientenverfügung einsetzt.
Patientenverfügung 4
In der letzten Blättle-Ausgabe versprach ich, diesmal auf einzelne ärztliche Maßnahmen einzugehen, um zu zeigen, worauf es ankommen kann. Dies ist eine sehr kleine Auswahl von Beispielen. Im Grunde ist der Begriff „Lebenserhaltende Maßnahmen“ zu ungenau. Es muss in der Verfügung ausgeführt werden, welche Maßnahmen damit gemeint sind. Als Beispiel dafür, wie sehr es auf genaue Definitionen ankommt, erkläre ich hier zum einen, welche verschiedene Arten von Gehirnschädigung es gibt. Diese Arten bzw. deren Auswirkungen sind deshalb auch unterschiedlich zu behandeln.