Noch immer ist es so, dass Rollstuhlfahrer mehr Möglichkeiten haben, in der Stadt Barrierefreiheit zu erleben als Hörgeräteträger.

Ein Beispiel aus Stuttgart: Schauen Sie mal bei www.stuttgart-inklusiv.de rein und checken Sie, welche Angebote für unsereins da sind. Auch wenn man bedenkt, dass diese Liste nicht komplett ist: Die Tabelle der Örtlichkeiten mit dem Schwerhörigen-Symbol sind bedenklich kurz.

Hier kann und muss der Arbeitskreis Barrierefreies Hören des Schwerhörigenvereins Stuttgart eingreifen. Das ist unser Arbeitsfeld!

Gesetzliche Grundlagen

In der UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK heißt es: Bauliche Anlagen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
In
der LBO § 39 ist festgelegt, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von behinderten oder alten Menschen genutzt werden, so herzustellen sind, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen). Das gilt u. a. für Gebäude der öffentlichen Verwaltung und Gerichte, Schalter- und Abfertigungsräume, Kirchen, Versammlungsstätten, Museen, Bibliotheken, Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen, Schwimmbäder, und weitere …
Die baulichen Details sind in der DIN 18040 verbindlich geregelt.

In Stuttgart haben wir zum Glück nicht nur eine sehr rührige Schwerbehinderten-Beauftragte, sondern auch ein Hochbauamt, das inzwischen unsere Expertise schätzt. Der Gemeinderat nimmt seine Aufgaben zur Umsetzung der UN-BRK ebenfalls ernst. So erstellte die Stadt beispielsweise vor etwa zwei Jahren eine Auflistung aller städtischen Gebäude mit Publikumsverkehr, in denen Barrierefreiheit erforderlich ist. Daraus ergab sich, dass von 157 Gebäuden lediglich drei Objekte mit einer Hörschleife ausgestattet waren. Im Vergleich dazu waren immerhin etwa 60 % der Gebäude hinsichtlich Gehbehinderung weitgehend nach Norm erschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Übersicht zum Ausstattungsstand von Verwaltungs- und Versammlungsräumen erstellt. Die einzelnen Bezirksämter wurden konkret befragt, ob sie denn auch für Hörbehinderte eine besondere Ausrüstung hätten, bzw. wünschten. Das Ergebnis gibt zu denken: Von 40 Bürgerhäusern ist nur eines mit einer Hörschleife ausgerüstet, acht Häuser haben immerhin einen Bedarf angemeldet. Doch von 31 Stellen wurde diese Anfrage gar nicht beantwortet, bzw. es wurde kein Bedarf angemeldet. Was ist daraus zu folgern?

  1. Es ist den Verantwortlichen egal.
  2. Es gibt keine Schwerhörigen im Bezirk.
  3. Es gibt keine Hörgeräteträger, die sich von einer Induktionsschleife oder FM- Anlage einen Gewinn versprechen.
  4. Es ist den Verantwortlichen nicht bekannt, dass es Schwerhörige im Bezirk gibt, die auch gerne mal wirklich was verstehen wollen, wenn sie ins Bürgerhaus kommen.

An den ersten beiden Punkten können wir – sofern sie zutreffen – nichts ändern, aber an den anderen beiden können wir sehr wohl arbeiten!

So ist es uns gelungen, beim Neubau des Möhringer Bürgerhauses rechtzeitig zur Planung dazugerufen zu werden. Im Saal sorgt jetzt eine Induktionsschleife für einwandfreies Verstehen von z. B. Vorträgen oder Filmen. Von den acht Bürgerhäusern, die einen Bedarf angemeldet haben, werden derzeit in fünf Räumen mit unserer Expertise die Wünsche umgesetzt. Hier ist ein intensiver Kontakt zum Hochbauamt entstanden.

Was folgt daraus? Ein Mangel kann nur geändert werden, wenn er erkannt ist.

Und so wenden wir uns an unsere Mitglieder mit einem direkten Wunsch: Machen Sie die Schwerhörigkeit und den Bedarf nach einer Höranlage zum Thema in Ihrem Stadtbezirk.

In seinem eigenen Wohnumfeld kennt sich doch jeder ein bisschen aus. Vielleicht sitzt sogar ein Nachbar im Bezirksrat? Ein Nachbar, der sich einfach über unser Problem und ihre Lösungsmöglichkeiten noch keine Gedanken gemacht hat. Könnte man einen Bezirksbeirat oder auch den Bürgermeister direkt auf das Problem der unsichtbaren Behinderung „Schwerhörigkeit“ aufmerksam machen? Die „Regierung“ ist darauf angewiesen, dass sie weiß, was ihre Bürger brauchen. Unsere Mitglieder könnten auf diese Weise ein wunderbarer Multiplikator in Sachen Hörbarrierefreiheit sein.

Welche technische Lösung die beste ist, lässt sich nur individuell und vor Ort klären. Die entsprechenden Fachgespräche übernehmen wir Arbeitskreisler gerne, nachdem Sie den Kontakt erst einmal hergestellt haben.

Die Stadt Stuttgart ist sich ihres Auftrags gegenüber den Behinderten bewusst. Es gibt auch bereits freigestellte Gelder, doch sie können nur abgerufen werden, wenn den Verantwortlichen ein Bedarf bekannt ist.

Aus der Homepage der Stadt Stuttgart

Es ist ein erklärtes Ziel des Gemeinderates, die Barrierefreiheit im Stadtgebiet zu fördern. Davon profitieren am Ende nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern alle Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts.

Und nicht zu vergessen: Ohne Hinweisschild mit dem Schwerhörigensymbol im Foyer und in der Einladung weiß kein Hörgeräteträger, dass er hier gut hören kann.

Susanne Strohbücker

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Listen der Höranlagen

Liste der Höranlagen in Kirchen in Stuttgart und Umgebung, Stand: 21.05.2019

Liste der Höranlagen in öffentlichen Einrichtungen in Stuttgart und Umgebung, Stand: 21.05.2019