In der Blättle-Ausgabe 04/2022 ging es um die Gesetzlichen Grundlagen der Patientenverfügung. Diesmal überlegen wir uns, welche Hilfen es zur Abfassung der Verfügung gibt und welche Kriterien für eine Patientenverfügung wichtig sind.

Grundsätzliches

 I Welche Hilfen gibt es beim Abfassen einer Patientenverfügung?

  1. Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat Öffentlichkeitsarbeit; Digitale Kommunikation Berlin gibt es eine grundlegende Broschüre, die beim Publikationsversand der Bundesregierung, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin, zu bestellen und auch im Internet unter www.bmjv abzurufen ist. Diese Broschüre ist sehr klar und verständlich formuliert.
  2. Im Internet gibt es einige Vordrucke für Patientenverfügungen. Zum Beispiel eben vom oben genannten Bundesministerium.
  3. Die Patientenverfügung kann zusätzlich notariell beglaubigt und/oder beurkundet werden. Eine Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift und auf die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Eine Beurkundung dagegen dokumentiert die rechtliche Wirksamkeit. Notwendig ist beides nicht – denn die Patientenverfügung ist ja von Ihnen als einwilligungsfähiger Patient schriftlich (handschriftlich oder am PC) verfasst und eigenhändig unterschrieben. Wenn Sie aber sichergehen möchten, dass die Verfügung die oben genannten gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im Ernstfall wirksam ist, wenn es also um lediglich formale und nicht um inhaltliche Dinge geht, können Sie einen Notar hinzuziehen – und dann aber auch bezahlen. 😊
  4. Über das medizinisch erforderliche Fachwissen aber verfügt der Notar nicht. Er kann Ihnen nicht sagen, welche Behandlung in welchem Fall für Sie möglich oder unmöglich ist. Zum Ausfüllen der Patientenverfügung kann Sie in erster Linie und am besten Ihr Arzt, der Sie kennt, beraten. Es gibt aber weitere Beratungsstellen, z. B. die Esslinger Initiative, Hospize, Caritas und andere, sogar die Verbraucherzentrale. Seriöse Beratungsstellen sind im Internet einige zu finden sowie – wie schon erwähnt - Formulare zum Erstellen einer Patientenverfügung. Diese Formulare geben zwar eine nützliche Anleitung, welche Punkte zu erfassen sind, lassen aber keine ausführlichen Willenserklärungen zu. Am besten ist, die Patientenverfügung gemäß dem „Empfohlenen Aufbau einer Patientenverfügung und ergänzende Aussagen“ auf Seite 21 in der oben genannten Broschüre des Bundesministeriums zu verfassen.

II Welche Bestandteile hat eine Patientenverfügung?

Die wichtigsten Bestandteile einer solchen Patientenverfügung sind

  • Eingangs- und Schlussformel
  • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegung zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
  • zuletzt Datum und handschriftliche Unterschrift. 

Eingangsformel: „Ich … (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, dass …“

Schlussformel: „Soweit ich bestimmte Behandlungenwünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine weitere ärztliche Aufklärung.“ Diese Aussage ist besonders wichtig, da bestimmte ärztliche Eingriffe nur dann wirksam vorgenommen werden dürfen, wenn ein Arzt mit Ihnen vorher über die Maßnahmen, über alternative Behandlungsmöglichkeiten und über die Konsequenzen eines Verzichts auf solche Maßnahmen gesprochen hat.

In der Fortsetzung dieses Artikels gehe ich näher auf die Bestandteile einer Patientenverfügung ein.

Irmgard Schauffler