Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der BAG SELBSTHILFE,
mittlerweile ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit geraumer Zeit in Kraft. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch wirksam und von den Akteuren anzuwenden.
Vom Bundesteilhabegesetz haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann. Nicht alle werden aber wissen oder bereits gemerkt haben, was sich mit dem Gesetz für sie geändert hat oder ändern soll. Die Politik verkündete im Zuge seiner Verabschiedung, dass mit dem Bundesteilhabegesetz ein modernes Teilhabegesetz in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werde. Fortan stehe die Selbstbestimmung des/der Betroffenen und nicht länger die Fürsorge und Fremdbestimmung durch andere im Vordergrund. Der Reha-Prozess solle vereinheitlicht und vereinfacht werden und nicht zuletzt solle dem/der Berechtigten mehr von seinem/ihrem Einkommen und Vermögen
übrigbleiben, wenn er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.
Eine – nicht repräsentative – Umfrage der BAG SELBSTHILFE vor Erstellung der vorliegenden Broschüre hat ergeben, dass die genannten Ziele und Inhalte des BTHG offensichtlich noch nicht überall durchgedrungen sind. Die meisten der Befragten meldeten zurück, dass sie bisher noch keinen nennenswerten Unterschied zur früheren Rechtslage in der Praxis feststellen. Es ist wohl in der Tat nachvollziehbar, dass ein schwerer Ozeandampfer wie das weit verzweigte Rehabilitationssystem in Deutschland seinen Kurs nur langsam ändern kann. Aber offensichtlich kennen auch viele der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gesetzlichen Neuregelungen und ihre damit verbundenen neuen Rechte noch nicht oder nicht hinreichend genug.
Aus diesem Grunde möchten wir in dieser Broschüre vor allem eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüche geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Dazu geben wir zudem einen kurzen Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess. Auf knapp 50 Seiten können wir selbstverständlich nicht auf alle Details im Reha-Prozess eingehen. Wir hoffen jedoch, dass Sie den notwendigen
Überblick gewinnen, um dann Ihr konkretes Anliegen gezielt verfolgen zu können. Dabei sollte vor allem stets der Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention im Auge behalten werden: die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Viel Freude mit der Broschüre „Mein Recht auf Teilhabe und Rehabilitation“ wünscht
Ihr
Dr. Martin Danner
Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE
Broschüre