In der Blättle-Ausgabe 01/2023 ging es um Hilfen zur Abfassung einer
Patientenverfügung und um die wichtigsten Bestandteile einer solchen
Verfügung – entsprechend der bereits zweimal zitierten Broschüre des
Bundesjustizministeriums.
Nach der schon beschriebenen Eingangsformel geht es um die Frage, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll. In diesem Abschnitt wird also festgelegt, in welchen Fällen die Gültigkeit der Patientenverfügung einsetzt.

Beispiele:

* Sterbeprozess
* Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit
* Koma
* usw.

Der nächste Abschnitt befasst sich mit Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen. Die unten aufgeführten Beispiele finden sich in der erwähnten Broschüre. Sie sind aber weder in Inhalt noch in Reihenfolge bindend. Es ist Ihnen überlassen, welche Alternativen Sie für Ihre Verfügung  auswählen.

* Lebenserhaltende Maßnahmen
* Schmerz- oder Symptombehandlung
* Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
* Wiederbelebung
* Künstliche Beatmung
* Dialyse
* Antibiotika
* Blut/Blutbestandteile
* Ort der Behandlung, gewünschter Beistand
* Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
* Aussagen zur Verbindlichkeit der Verfügung, zur Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung
* Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
* Hinweise auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
* Organspende.

Anschließend folgen im Text der Verfügung:

* Schlussformel (siehe Blättle 01/2023) – Verbindlich!
* Schlussbemerkungen
* Information/Beratung
* Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
* Aktualisierung
* Datum – Verbindlich!
* Handschriftliche Unterschrift. – Verbindlich!

In der Fortsetzung dieses Artikels gehe ich auf Einzelheiten der Maßnahmen ein und erkläre einige Begriffe.

Irmgard Schauffler

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch in der  gleichnamigen Broschüre des Bundesjustizministeriums unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html