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Patientenverfügung 5
In der jetzigen Blättle-Ausgabe kommen wir zum Schluss des Kapitels „Patientenverfügung“.
Man unterscheidet Organ- oder Gewebespenden.
Zu den Organen gehören Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm, Haut und viele andere.
Ein Organ wird aus unterschiedlichen Geweben zusammengesetzt, z.B. die Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe u.a. Einem Spender wird also zum Beispiel je nach Bedarf das Organ Herz entnommen oder das Gewebe Herzklappe.
Vollmachten, Verfügungen
Vor wenigen Jahren stellte ich fürs Blättle Beiträge zur Patientenverfügung, Gesundheits- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht zusammen. Der umfangreiche Abschnitt Patientenverfügung ist von mir im letzten Blättle nach neuem Stand abgeschlossen worden.
Für alle Vollmachten und Verfügungen hat 2023 das Bundesministerium der Justiz eine neue Broschüre herausgegeben, siehe BMJ Broschüre.
Es handelt sich um eine sehr informative und hilfreiche Broschüre mit Anleitungen und vielen Formularen, die einfach heruntergeladen werden können. Diese Formulare können auch separat unter BMJ Formulare, Muster und Vordrucke ausgedruckt werden. Ebenso ist hilfreich: Verbraucherzentrale - Vorsorgevollmacht u. Betreuungsverfügung.
Vollmachten, Verfügungen 2
VORSORGEVOLLMACHT
Im zweiten Kapitel der Broschüre „Betreuungsrecht“ wird die Vorsorgevollmacht behandelt. Sie greift dann, wenn eine Person nicht mehr selbstverantwortlich und selbstständig wichtige Angelegenheiten ihres Lebens regeln kann, nicht mehr entscheiden kann. Um dann nicht von der Willkür anderer Menschen abhängig zu werden, ist es wichtig, vorab eine Vorsorgevollmacht ausgestellt zu haben.