Blog
Patientenverfügung 5
In der jetzigen Blättle-Ausgabe kommen wir zum Schluss des Kapitels „Patientenverfügung“.
Man unterscheidet Organ- oder Gewebespenden.
Zu den Organen gehören Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm, Haut und viele andere.
Ein Organ wird aus unterschiedlichen Geweben zusammengesetzt, z.B. die Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe u.a. Einem Spender wird also zum Beispiel je nach Bedarf das Organ Herz entnommen oder das Gewebe Herzklappe.